Im Gerichtsstreit mit Giropay hat das Bundeskartellamt die Position des Sofortüberweisung.de-Anbieters Payment Network gestärkt: So heißt es in einer Stellungnahme, die Banken dürften mit ihren AGB nicht den Markteintritt von bankenunabhängige Direktüberweisungsverfahren behindern.
Im Gerichtsstreit mit Giropay kann der Sofortüberweisung.de-Anbieter Payment Network einen weiteren Punktsieg verbuchen: Nachdem sich das Bundeskartellamt im vergangenen Oktober in die vor dem Landgericht Köln laufende Wettbewerbsklage eingeschaltet hatte, gaben die Wettbewerbshüter nun einer Stellungnahme zuhanden des Gerichts ab. Demzufolge hätten sich die Verdachtsmomente gegen die an Giropay beteiligten Banken durch die weiteren Ermittlungen erhärtet.
»Unsere vorläufige Sichtweise ist es, dass Teile der Banken-AGBs gegen das Kartellrecht verstoßen«, erklärt Kartellamts-Sprecher Kay Weidner gegenüber Computer Reseller News. Klauseln, welche Kunden die Eingabe von PIN und TAN ausschließlich auf Banken-Seiten erlaubten, zielten darauf ab, bestehende Anbieter aus dem Markt zu drängen. Zwar erkenne das Bundeskartellamt die Sicherheitsbedenken der Banken an. »Doch es gäbe aus unserer Sicht auch weniger wettbewerbsschadende Methoden, um dieses Ziel zu erreichen.« Unabhängig von der Stellungnahme zuhanden des LG Köln werde das Kartellamt zudem sein Verwaltungsverfahren in dieser Angelegenheit weiterführen. Dabei wolle man jedoch dem Zentralen Kreditausschuß (ZKA) der Banken die Möglichkeit einräumen, die beanstandeten AGBs entsprechend anzupassen.