Mit der Stellungnahme des Kartellamts dürfte bereits klar sein, dass das LG Köln nur schwerlich der Klage von Giropay stattgeben wird, wonach Sofortüberweisung.de Bankkunden zur missbräuchlichen Nutzung ihrer Kennwörter (PIN) und Transaktionscodes (TAN) anstifte und damit die Sicherheit des Internet-Bankings gefährde. Vielmehr werden die Banken um eine Anpassung ihrer AGB nicht herumkommen und damit nicht nur Sofortüberweisung.de, sondern ggf. auch weiteren bankenunabhängige Direktüberweisungsverfahren den Weg freimachen müssen.
»Für die Payment Network AG war von Anfang an klar, dass dieses Gerichtsverfahren nur dazu dient, unser erfolgreicheres Geschäftsmodell zu schwächen. Dies ist jedoch nicht gelungen«, erklärt Payment Network CFO Jens Lütcke. »Wir sehen uns durch die Aussage des Bundeskartellamtes in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Der Versuch von Giropay, mit Hilfe der AGB den Markt zu monopolisieren, wird nicht gelingen.«
Ein Einlenken signalisiert in einer Stellungnahme auch der Bankenverband ZKA. Zwar sei Sicherheit des Online Banking ein hohes Gut und liege im gemeinsamen Interesse von Kreditinstituten und ihren Kunden. Auch in einem veränderten Marktumfeld müssten hohe Sicherheitsstandards müssen hier ihre Geltung behalten. »Unabhängig hiervon tritt die deutsche Kreditwirtschaft selbst für faire Wettbewerbsbedingungen ein«, heißt es jedoch weiter. »Vor diesem Hintergrund wird der Zentrale Kreditausschuss die Stellungnahme des Bundeskartellamtes eingehend prüfen und den Dialog mit dem Amt fortsetzen.«