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Gebrauchtsoftwarehandel

Signalwirkung: Klagewelle rollt auf Microsoft zu

Autor:Lars Bube • 15.5.2012 • ca. 1:00 Min

Inhalt
  1. Microsoft bezieht doppelt Prügel
  2. Signalwirkung: Klagewelle rollt auf Microsoft zu

Beide Fälle dürften durchaus Signalwirkung haben und weitere ähnliche Urteile nach sich ziehen. Immerhin hat Microsoft noch einigen anderen Gebrauchtsoftwarehändlern und ihren Kunden in den letzten Monaten die nun untersagten »Warnungen« zukommen lassen. Darüber hinaus wurden bei weiteren Remarketern, wie etwa der TYR als neuer Betreiberin von softwarebilliger.de, noch mehr Recovery-Datenträger unter ähnlich dubiosen Bedingungen und von Microsoft selbst konstruierten Fälschungs-Begründungen beschlagnahmt. Die betroffenen Softwarehändler in ganz Deutschland dürften sich nun bestätigt fühlen und ebenfalls versuchen, sowohl die Anschuldigungen von Microsoft zu unterbinden, als auch eventuell beschlagnahmte Ware zurück zu bekommen. Dies könnte sich in letzter Konsequenz sogar bis auf den Microsoft Produktidentifikationsdienst (PID) auswirken, der laut einiger Händler immer wieder Datenträger einbehält, obwohl diese nachweislich Originale sind.

»Wir können es als seriöser Händler, der rechtmäßig Produkte verkauft, nicht zulassen, dass wir von Microsoft in die Ecke mit Raubkopierern gestellt werden«, sagt Oktay Avsar, Geschäftsführer von FBS Allgäu. »Seit zwölf Jahren setzt sich Microsoft über ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in Sachen legaler Verkauf von OEM-Software hinweg. Mit dieser von FBS Allgäu erwirkten Unterlassungserklärung haben wir im Handel mit gebrauchter Software einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht. Microsoft kann sich gegen den freien Handel mit legaler Original-OEM-Software künftig nicht mehr sperren«.

Statt vor den Händlern sollte man, zumindest wenn man den momentanen Entscheidungen folgt, also vielleicht eher vor Microsoft warnen: Offenbar ist dem Softwareriesen beinahe jedes – auch unrechte – Mittel recht, um den Gebrauchtsoftwarehandel abzuwürgen.