Trotz zahlreicher Urteile für und gegen den Handel und die Nutzung mit gebrauchter Software ist die rechtliche Lage nach wie vor nicht endgültig geklärt. Microsoft sieht vor allem den Handel mit jenen gebrauchten Lizenzen kritisch, die Bestandteil eines Volumenlizenzvertrags sind. Solche schließen große Unternehmen mit den Softwareherstellern ab. Unter folgenden Bedingungen erwirbt der Käufer der gebrauchten Lizenz kein wirksames Nutzungsrecht und ist damit möglicherweise nicht richtig lizenziert: Die Softwarelizenz darf laut Vertragstext nur nach Zustimmung des Herstellers übertragen werden und diese wird nicht eingeholt. Im Umlauf seien laut Microsoft aber auch gefälschte Datenträger, unechte Handbücher, Echtheitszertifikate sowie Lizenzurkunden, die nicht vom Hersteller der Software ausgestellt wurden.
Dabei schütze laut Microsoft-Justitiarin Belz auch Unwissenheit nicht vor Strafe. Im Zweifelsfall müssen die Nutzer der Software beweisen, dass sie eine rechtmäßige Lizenz besitzen. Beim Erwerb einer gebrauchten Lizenz bedeutet dies, dass sie einmal belegen müssen, an wen Microsoft ursprünglich die Lizenz vergeben hat. Zum anderen geht des um den Nachweis, wie und über wen sie dann auf den neuen Nutzer übertragen worden ist. Selbstgedruckte Lizenzurkunden oder notarielle Bestätigungen versprechen keine Rechtssicherheit. Sie seien kein juristisch gültiger Lizenznachweis, bekräftigt Belz.
Mit freundlicher Genehmigung von Computer Reseller News