Windows-Upgrades künftig nur mit Zustimmung

Microsoft verspricht »Zwangsdownloads« abzuschaffen

22. August 2017, 11:13 Uhr | Lars Bube
© Microsoft

Mit einer Unterlassungserklärung sichert Microsoft den Kunden zu, in Zukunft keine Upgrades für neue Betriebssysteme mehr ungefragt auf ihre Rechner herunterzuladen, wie dies bei Windows 10 geschehen war.

Gut eineinhalb Jahre ist es inzwischen her, dass die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Microsoft wegen des erzwungenen Upgrade-Verfahrens auf Windows 10 abgemahnt hat (siehe: Verbraucherzentrale mahnt Microsoft ab). In der Kritik stand dabei vor allem, dass die Rechner mit den upgradefähigen Vorgängerversionen wie Windows 7 die bis zu sechs GByte großen Installationsdateien ohne Zustimmung der Nutzer heruntergeladen und für ein Upgrade auf Windows 10 vorgehalten hatten. Nachdem Microsoft zunächst versucht hatte, den Streit mit juristischen Winkelzügen wie angeblichen Zustellungsmängeln zu beenden, hat das Unternehmen laut der Verbraucherzentrale jetzt überraschend doch noch die geforderte strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben und somit das anstehende Verfahren vor dem Landgericht München I umgangen. Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Konzern dazu, diese »Zwangsdownloads« (Verbraucherzentrale) bei künftigen Betriebssystem-Upgrades zu unterlassen und entsprechende Installationsdateien nur noch auf explizite Zustimmung der Nutzer herunterzuladen und zu speichern.

»Wir hätten uns ein früheres Einlenken gewünscht, dennoch ist die Abgabe ein Erfolg für mehr Verbraucherrechte in der digitalen Welt«, freut sich Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, über das Einlenken seitens Microsoft. Trotz der langen Dauer sieht sie in der Wendung auch einen grundsätzlichen Erfolg für die Zukunft: »Wir gehen davon aus, dass Microsoft und andere Softwarehersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zulässig ist und welches nicht. Das ungefragte Aufspielen von Installationsdateien von mehreren Gigabyte gehört sicher nicht dazu«.


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