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Beschränkte Softwarenutzung

Moderner Software-Protektionismus

Der freie Warenverkehr digital erworbener Güter ist in der EU ein Grundrecht ohne Wert. Nutzung und Handelbarkeit von Software werden zunehmend eingeschränkt.

Autor:Martin Fryba • 23.1.2013 • ca. 0:50 Min

Nutzungsbedingungen schränken Softwarekäufer ein (Foto: Rainer Sturm / Pixelio)
Inhalt
  1. Moderner Software-Protektionismus
  2. Höhere Hürden beim Kopierschutz

Bruce Willis wollte seine mehrere Tausend Dollar teure iTunes-Sammlung an seine Töchter vererben, musste aber erfahren, dass er die vielen heruntergeladenen Musikalben und Filme zwar besitzt, über sie aber nicht frei verfügen kann. Angeblich soll der Schauspieler daraufhin eine Klage gegen Apple erwogen haben. Auch wenn diese Geschichte frei erfunden sein sollte, im Kern beschreibt sie ein Problem, dessen sich Millionen Kunden täglich bei iTunes oder in App-Shops nicht bewusst sind: Sie lassen sich durch den Button »kaufen« in die Irre führen.

In der Welt des digitalen Vertriebs ist der Kunde nämlich nicht Eigentümer einer Ware, er zahlt vielmehr für die »Nutzung« nicht physischer Güter. Apple, aber auch andere Anbieter wie Amazon, Google, Microsoft oder Sony haben dies in ihren Nutzungsbedingungen so festgelegt. Eine Übertragung oder gar Weiterveräußerung nicht mehr genutzter Digital-Werke ist untersagt, die Bindung der Inhalte an ein Nutzerkonto zementiert auch technisch diese Einschränkungen.

Wer glaubt, der oberste europäische Gerichtshof hätte vergangenen Sommer mit seinem spektakulären Urteil eine Lanze für die Warenverkehrsfreiheit gebrochen, weil die Richter den Weiterverkauf von Software sogar als Downloadversion für rechtens erklärten, irrt. Vorstände in den Konzernzentralen amerikanischer oder japanischer Hersteller zeigen sich von diesem EU-Urteil unbeeindruckt (siehe CRN/Artikel