»Das Urteil zeigt einmal mehr, dass Kunden sich nicht auf bloß selbst erstellte Lizenzurkunden, ‚notarielle Bestätigungen' und ‚Lieferscheine' verlassen sollten, wenn sie ‚gebrauchte Software‘ erwerben wollen«, warnt Dr. Swantje Richters, Justiziarin der Microsoft Deutschland GmbH in Richtung der Gebrauchtsoftwarenutzer angesichts des Urteils. »Schließlich hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 1994 (NJW 1994, 1216, 1217 – Holzhandelsprogramm) klargestellt, dass derjenige, der behauptet, Nutzungsrechte erworben zu haben, den Erwerb der Rechte konkret dartun und beweisen muss.«
Ein Sprecher von usedSoft sieht gegenüber www.connect-channel.de in dieser Auslegung jedoch lediglich den Versuch, die Kunden mit Verallgemeinerungen einzuschüchtern: »Microsoft versucht hier erneut, mit einem Einzelfall den ganzen Software-Gebrauchthandel zu kriminalisieren. Tatsache ist: Viele andere deutsche Gerichte haben das usedSoft-Geschäftsmodell immer wieder bestätigt. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft München hat das Notartestat-Modell ausdrücklich nicht beanstandet. Microsoft versucht lediglich, die usedSoft-Kunden einzuschüchtern und an unsere Quellen zu gelangen, um diese auszutrocknen. Wir können unseren Kunden nur dringend raten, sich davon nicht einschüchtern zu lassen.« Da man derzeit noch keine Akteneinsicht in den Fall habe, könne man jedoch noch nicht abschließend beurteilen, wo das Problem im konkreten Fall gelegen habe.