Lizenzen und Gebrauchtsoftware

Nutzer von Gebrauchtsoftware muss Schadenersatz leisten

27. Juli 2011, 10:17 Uhr | Lars Bube

In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Frankfurt am Main einen einen Nutzer von gebrauchter Software zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Während Microsoft das Urteil als richtungweisend betrachtet, spricht der Händler usedSoft von einem unglücklichen Einzelfall.

Ein aktuelles Urteil bringt weitere Verwirrung in die Handhabung von Gebrauchtsoftwareverkäufen in Deutschland: In einem bereits seit 2009 verhandelten Fall verurteilte das Landgericht Frankfurt Anfang dieser Woche (Az.: 2-06 O 576/09, nicht rechtskräftig) einen Kunden des Gebrauchtsoftwarehändlers usedSoft wegen der Verwendung angeblich gebrauchter Software zu Unterlassung, Auskunftserteilung und Löschung der installierten Software, sowie zu einer Schadenersatzzahlung. Auch die Gerichtskosten soll der Softwarenutzer damit komplett selbst übernehmen.

Bereits vor einigen Monaten hatte das Gericht den Käufer in einem einstweiligen Verfügungsverfahren dazu aufgefordert, einen lückenlosen Lizenzerwerb vom ersten Erwerber bis hin zu ihm selbst im Sinne einer so genannten Rechtekette vorzulegen. Diese konnte er jedoch nicht in ausreichender Form beibringen. »Die notarielle Bestätigung, die die hierzu erforderlichen Parameter nicht nennt, genügt nicht. Die Beklagten hätten den wirksamen Erwerb der ihnen vermeintlich durch die HHS usedSoft GmbH übertragenen Lizenzen verifizieren müssen, zumal zum Zeitpunkt der unberechtigten Weiterveräußerung bereits Streit über die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software bestand«, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Das Gericht verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), nach der sich jeder Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werkes Gewissheit vom Einverständnis des Rechtsinhabers verschaffen muss (BGH GRUR 1988, 373, 375 – Schallplattenimport III). Damit ist jedoch nicht klargestellt, ob der Fehler damit wirklich bei usedSoft und dessen Abwicklungsmodalitäten für gebrauchte Lizenzen zu suchen ist, wie es Microsoft interpretiert, oder ob er in diesem Fall doch eher auf Seite des Kunden selbst liegt. Während Microsoft in dem Urteil eine Art generelles Misstrauensvotum gegen die usedSoft-Praxis der Notartestate sieht, geht usedSoft von einem Einzelfall aus. Noch gibt es keine Details zur beanstandeten Lizenz und ihrem Weg zum Beklagten.


  1. Nutzer von Gebrauchtsoftware muss Schadenersatz leisten
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