»An vielen Stellen nicht datenschutzkonform«

Oberster Datenschützer nimmt sich Polizei und Facebook vor

8. Mai 2019, 17:14 Uhr | Lars Bube
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Vier Monate ist der neue Datenschutzbeauftragte erst im Amt. Trotzdem hat sich bei Ulrich Kelber schon reichlich Ärger angestaut. Die Datenschutzgrundverordnung hält er dagegen für eine hervorragende Sache.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat große Bedenken gegen einige Vorhaben der Bundesregierung im Bereich Migration und Innere Sicherheit. Bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts seiner Behörde am Mittwoch in Berlin äußerte Ulrich Kelber auch massive Kritik an Facebook. Die Einführung der Datenschutzgrundverordnung vor einem Jahr hält der SPD-Politiker dagegen, trotz anfänglicher Schwierigkeiten, für eine Erfolgsgeschichte. Kelber hatte im Januar die Nachfolge der früheren Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff (CDU) angetreten.

DER ZOLL hatte alle Reedereien, die Fährverbindungen zwischen den deutschen Ostseehäfen und Skandinavien betreiben, verpflichtet, ihm sämtliche Passagierlisten zu übermitteln. 2018 beschwerte sich ein Bürger beim Datenschutzbeauftragten darüber. Wenige Wochen später stellte der Zoll die Datenerhebung ein.

FACEBOOK arbeitet nach Einschätzung von Kelber »an vielen Stellen nicht datenschutzkonform«. Ein Beispiel sind die sogenannten Fanpages. Den Datenschutzbeauftragten stört auch, dass nicht nur der Betreiber eine Information erhält, wenn jemand eine Seite oder einen Beitrag mit »gefällt mir« markiert, sondern auch Facebook selbst. Er sagt, auch der potenzielle Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook müsse kritisch hinterfragt werden - vor allem die Erhebung von Telefonnummern durch Adressbuch-Uploads. Denn auf diese Weise kann das Unternehmen grundsätzlich alle auf dem Mobiltelefon hinterlegten Kontaktdaten eines Nutzers verarbeiten. Dass dieses Thema viele Nutzer umtreibt, lässt sich an der hohen Zahl von Anfragen und Beschwerden ablesen, die dazu beim Datenschutzbeauftragten eingehen.

Graduelle Verbesserungen habe es bei Facebook im Umgang mit Wahlwerbung gegeben. Bei der Bundestagswahl 2017 sei neben der gezielten Ansprache bestimmter Gruppen auch noch das sogenannte »Dark-Ad-Targeting« möglich gewesen. Dabei kann man unterschiedlichen Gruppen maßgeschneiderte politische Versprechungen machen, die einander vielleicht sogar widersprechen. Und zwar indem die Werbung nur für manche sichtbar ist, anderen Usern aber verborgen bleibt.


  1. Oberster Datenschützer nimmt sich Polizei und Facebook vor
  2. Weniger Gesetze, mehr Sicherheit
  3. Erfolgsmodell DSGVO

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