Kelber erklärt dagegen, der Anteil der Fälle, in denen jemand fälschlicherweise für eine andere Person gehalten wurde, sei zu hoch. Dadurch bestehe das Risiko, das viele unbescholtene Bürger - vor allem Migranten - zu Unrecht Ziel polizeilicher Maßnahmen werden könnten. Denn er sagt, es habe sich gezeigt, dass die Fehlerquote für »ältere Männer nordeuropäischer Herkunft« geringer sei als für »jüngere Männer südeuropäischer oder arabischer Herkunft«. Das könne zurecht in einer unangenehmen Debatte über Diskriminierung münden.
Die Bundespolizei trat dieser Darstellung entgegen. Ein Sprecher erklärte, eine Auswertung nach personenbezogenen Merkmalen wie Herkunft, Größe oder Geschlecht sei ausdrücklich nicht erfolgt.
Im Bereich der Nachrichtendienste beklagt Kelber »kontrollfreie Räume«.
DIE DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG war am 25. Mail 2018 in Kraft getreten. Kelber hält sie für eine »Zeitenwende im Datenschutz«. Er sagt, die von Kritikern befürchtete Abmahnwelle sei ausgeblieben. Ein Großteil der Kritik war aus seiner Sicht ohnehin aufgrund von »plakativen Falschmeldungen« zustande gekommen. Er sagt: Auch heute dürfen noch Fotografien angefertigt und Namen an Klingelschildern angebracht werden. Durch die Debatte über das neue Datenschutzrecht war die Zahl der Anfragen und Beschwerden beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2018 deutlich angestiegen. Nach dem 25. Mai kamen dort 6.507 allgemeine Anfragen und 3.108 Beschwerden an, mehr als doppelt so viel wie im gesamten Jahr 2017.