Die Lizenz bildet den rechtlichen Rahmen zwischen Software-Urheber und Lizenznehmer und sollte der herunter geladenen Software in Textform beiliegen. Lizenzen sind in Deutschland rechtlich nicht geregelt und können somit auch vertragsrechtlich individuell geschlossene Vereinbarungen der beiden Parteien sein.
Die Klärung von rechtlichen Problemen beim Einsatz von Open Source Software ist je nach Anwendungsfall individuell zu klären. Bei Lizenzproblemen lohnt sich zuerst ein Blick in die Lizenz des Produktes. Hier finden sich Angaben zu Urheber, Verwendungsmöglichkeiten und eventuellen Nutzungsbedingungen die der Urheber festgelegt hat. Es bestehen standardisierte Formen von Lizenzen (beispielsweise GPL), die aber immer vor Nutzung geprüft werden müssen.
Bei Lizenzproblemen greifen Urheber- und Vertragsrecht, das Landesrecht des Software-Inhabers und das Landesrecht des jeweiligen Downloadservers.
Juristische Risiken lassen sich durch eine Prüfung vor dem Start des Projektes erheblich vermindern. Es ist ratsam, bereits während des Planungsprozesses einen kompetenten Softwarepartner oder einen erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten.
Prinzipiell ist beim Einsatz von Open Source Komponenten immer darauf zu achten, einen lückenlosen Verwendungsnachweis zu führen und eine Kopie des Lizenztextes aufzubewahren. So kann bei nachträglicher Lizenz-Änderung ein Beweis der eigenen Nutzungsbedingungen vorgelegt werden.
*Christian Ender ist Vertriebsleiter der AraCom IT Services AG.