Zum Inhalt springen
Gastbeitrag Software und Lizenzmanagement

Assets, Freigabe und Drittanbieter

Autor:Lars Bube • 7.9.2011 • ca. 0:50 Min

2. Prozess zur Vorab-Freigabe von Softwarepaketen: Dieser Prozess beschreibt die Vorgehensweise zur Beschaffung neuer Softwarepakete. Hier wird festgelegt welche Information für die Genehmigung benötigt werden, wie z.B. Produktname, Version, Hersteller, Lizenzart und Verweise wo zusätzliche Produktinformationen gefunden werden können und wer für die Zulassung zuständig ist. Nach einer Anforderung zur Genehmigung durch einen Entwickler werden die Informationen in einer Datenbank gespeichert und der Genehmigungsprozess kann gestartet werden. Ein zur Prüfung berechitgte Person untersucht die Anforderung u.a. durch Vergleich mit den Lizenzrichtlinien des Unternehmens oder eines Projektes. Zum Schluß wird die Anforderung abgewiesen oder freigegeben und im Freigabefall steht dann dem Entwickler das Softwarepaket zur Verfügung

3. Feststellung des Ist-Zustandes: Dies beinhaltet die Auflistung aller existierenden Softwarekomponenten und deren Inventarisierung. Die existierenden Software-Komponenten werden auf Übereinstimmung mit den zuvor erstellten Lizenz-Richtlinien überprüft und entsprechend katalogisiert.

4. Überprüfung neuer Third-Party Softwarekomponenten: Dieser Schritt dient der Überprüfung neuer externer Software-Komponenten auf Übereinstimmung mit den zuvor erstellten Lizenz-Richtlinien. Hierbei kann es sich um Software handeln, die im Rahmen von Outsourcing Projekten geliefert wurde, von einem Vertragspartner entwickelt worden ist, aus einem Open-Source Projekt stammt, als kommerziell verfügbare Software erworben wurde oder einfach nur Software, die zum Testen zur Verfügung gestellt wurde.