Softwareriese SAP darf den Handel mit gebrauchten Lizenzen seiner Software nicht verbieten und muss dafür seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Diese Entscheidung fällte jetzt das Hamburger Landgericht.
SAP muss eine juristische Schlappe hinnehmen: Das Hamburger Landgericht untersagte die weitere Verwendung zweier Klauseln, in denen der Walldorfer Software-Hersteller gefordert hatte, dass der Weitervertrieb von Lizenzen oder der Zukauf von Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens erlaubt sei. Diese Klausel sowie die zur sogenannten Vermessung seien unwirksam, urteilte jetzt die Kammer. Damit bekam die Firma Susensoftware Recht, die die Klage bereits im Oktober 2012 eingereicht hatte.
»Jetzt wurde zum ersten Mal durch ein Gericht bestätigt, dass Teile der AGBs von SAP sittenwidrig sind«, betont Axel Susen, Geschäftsführer von Susensoftware im Gespräch mit CRN und gibt sich kämpferisch: »Wir werden weitermachen und uns gegen diese Monopolstellung von SAP im ERP-Umfeld wehren.« Susen hofft, dass jetzt mehr Firmen den Mut haben, gebrauchte Software von SAP zu kaufen.
Der Handel mit gebrauchten Lizenzen ist den großen Software-Herstellern vielfach ein Dorn im Auge. Unternehmen wie Microsoft, Oracle und SAP sehen bei einem florierenden Handel durch Dritte ihre Urheberrechte in Gefahr und befürchten empfindliche Umsatzeinbußen.
»Sollten die Klauseln doch weiter verwendet werden, kann ein Ordnungsgeld angeordnet werden«, sagte eine Gerichtssprecherin. Im Fall der dritten von Susensoftware monierten Klausel (zur Regelung zur Softwarepflege) wies die Kammer die Klage ab.
SAP lehnte es am vergangenen Freitag ab, sich zu dem noch nicht rechtskräftigen Urteil zu äußern.