Anders als von Tradoria behauptet habe das Landgericht Bamberg im Streit um unlauteren Wettbewerb zwischen Tradoria und Yatego noch kein klärendes Urteil gesprochen. Die Hauptverhandlung stehe noch aus.
Entgegen einer Presseerklärung des Shopping-Portals Tradoria vom 29. Juli 2009 (CRN berichtete ) habe das Landgericht Bamberg keine Seite zum Sieger des Rechtsstreits um unlauteren Wettbewerb erklärt, weder das Shoppingportal Yatego noch dessen Wettbewerber Tradoria. Die einstweilige Verfügung, die Yatego gegen Tradoria erwirkt hatte, wurde allerdings vom Landgericht Bamberg aufgehoben, weil keine Seite das Gericht letztendlich von ihrer Sicht der Dinge überzeugen konnte. Der Hauptsacheprozess steht jedoch noch aus, was nach Darstellung von Yatego den Streit weiterhin offenen hält.
Das Shopping-Portal Yatego steht weiter zu seiner Darstellung der Sachlage, dass der Rechtsstreit zwischen den beiden Portalen noch keineswegs entschieden sei. »Aktuell steht Aussage gegen Aussage«, so Verena Eckert, verantwortliche Rechtsanwältin der IT-Recht-Kanzlei, welche mit dem Fall betraut ist. »Nach unserem Kenntnisstand haben Tradoria-Mitarbeiter behauptet, dass wir mit Tradoria zusammenarbeiten. Dies mussten wir sofort unterbinden, daher haben wir eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese werten wir als Erfolg, denn damit haben wir dem unlauteren Handeln von Tradoria ein Ende gesetzt«, steht Yategos Generalbevollmächtigter Michael Ollmann weiterhin zu den Vorwürfen gegen den Yatego-Wettbewerber Tradoria.
»Es kann nicht angehen, dass Tradoria-Vertriebsmitarbeiter sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen Zugang zu unseren Kunden erschleichen. Genau dies wurde uns aber von glaubwürdigen Zeugen berichtet«, sagt Ollmann.