Weder Paypal noch Sofortüberweisung sind im entsprechenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannt, wie der Vorsitzende Richter Müller erläuterte - und die Vorschrift darf laut Urteil auch nicht analog auf diese beiden Zahlungsarten angewendet werden.
Die Begründung: Sowohl bei Paypal als auch bei Sofortüberweisung findet keine direkte Sepa-Überweisung oder Sepa-Lastschrift vom Endkunden zum Verkäufer statt, stattdessen ist bei beiden Zahlungsarten ein drittes Unternehmen eingeschaltet - in einem Falle Paypal, im anderen die Sofort GmbH.
»Paypal transferiert lediglich E-Geld«, sagte der Richter dazu. Paypal-Konten müssten zwar mit echtem Geld aufgefüllt werden, aber die eigentliche Paypal-Zahlung sei keine Sepa-Überweisung. Nach Einschätzung des Senats hatte die Bundesregierung auch keineswegs die Absicht, sämtliche Zahlweisen kostenlos für die Bürger zu machen.
Kostenlos sind auch Paypal und Sofortüberweisungen nicht - doch zahlen dafür die Verkäufer, in diesem Falle also Flixbus. Seit der Niederlage in der ersten Instanz verzichtet Flixbus jedoch darauf, diese Gebühren an die Kunden weiterzugeben. »Weder bei PayPal noch bei Sofort fallen momentan Kosten für den Endkunden an«, teilte eine Sprecherin nach dem Urteil mit. »Ob die Gebühren nach dem heutigen Urteil wieder eingeführt werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.«