Flixbus legt Berufung ein

Streit um Paypal-Gebühren geht weiter

15. Januar 2019, 15:23 Uhr | Lars Bube
© Antonioguillem - Fotolia

Der Fernbusanbieter Flixbus hat Berufung gegen das vom Landgericht München erlassene Urteil eingelegt, nach dem Unternehmen von ihren Kunden keine zusätzlichen Gebühren für die Bezahlung per Paypal verlangen dürfen.

Der Streit um die Frage, ob auch Onlinebezahldienste wie Paypal unter das im letzten Jahr in Kraft getretene Gebührenverbot für Onlineüberweisungen im SEPA-Raum fallen, geht weiter. Ausgehandelt wird er in einem Verfahren der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen Flixbus. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht München darin entschieden, dass der Fernbusanbieter von seinen Kunden keine gesonderte Gebühr für die Bezahlung per Paypal verlangen darf. Obwohl das Unternehmen die Gebühren inzwischen nicht mehr verlangt, hat Flixbus jetzt gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Das Unternehmen will der Begründung der Münchner Richter nicht folgen, wonach auch die Bezahlung per Paypal in der Regel mit dort hinterlegten SEPA-Konten erfolgt und somit unter das Gesetz fällt, das aufgrund einer EU-Verordnung erlassen worden war. Dabei beruft sich Flixbus unter anderem auf die anderen Möglichkeiten, Transfers mittels Paypal abwickeln zu können. Um diese abzusichern, beauftragen viele Unternehmen spezielle Anbieter, die die Abwicklung für sie übernehmen und dabei auch die Kreditwürdigkeit der Kunden überprüfen. Die Kosten für diesen Service hatte Flixbus, genau wie viele andere Anbieter, über eine zusätzliche Gebühr auf die Kunden übertragen.

Konkret heißt es im Gesetzestext: »Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam.« Die für viele Händler wichtige Entscheidung, ob dies tatsächlich auch Paypal mit einschließt, ist damit weiter vertagt.


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