Der Autofahrerclub ADAC begrüßte die Vorschläge der TÜV-Organisationen. Es seien gesetzliche Regelungen für die Datenverarbeitung im Auto notwendig. Der ADAC wies darauf hin, dass im Fahrzeug schon heute Daten generiert würden, über die nur die Hersteller Bescheid wüssten. »Dass der Fahrzeugbesitzer keine Informationen über die gesammelten Daten erhält, ist ein unhaltbarer Zustand.« Der ADAC will, dass es für den Fahrzeughalter möglich ist, die Datenverarbeitung und -weiterleitung unkompliziert abzuschalten und entscheiden zu können, wer die Daten bekommt.
Bühler sagte, Daten-Treuhänder müssten klare gesetzliche Vorgaben für die Speicherung und Verarbeitung von Fahrzeugdaten erfüllen. Hierfür kommen von Fahrzeugherstellern unabhängige Organisationen in Frage, die kein Interesse an einer kommerziellen Verwertung der Daten hätten.
Nur berechtigte Dritte hätten Zugriff auf die Daten, also zum Beispiel Polizei und Staatsanwaltschaft im Rahmen von Ermittlungen oder Versicherungen bei Unfällen. »Die Daten werden quasi wie in einem Tresor verwahrt und nur für bestimmte gesetzlich geregelte Zwecke verwendet.«
Die Prüfgesellschaften benötigten ungefilterte Daten, weil sie bei der Hauptuntersuchung im gesetzlichen Auftrag die Sicherheit der Fahrzeuge überprüften. »Und die Hauptuntersuchung wird in Zukunft sehr stark von Software und digitalen Daten abhängig sein.«