Es bestehe dringender Handlungsbedarf für einen Daten-Treuhänder, sagte Bühler. »Denn die ersten automatisierten Autos werden bereits in einigen Jahren auf den Straßen fahren.« Es gebe die gesetzliche Vorgabe, dass Autos mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen der Stufe 3 nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn bestimmte Daten erfasst und gespeichert werden. »Damit kann bei Haftungsfragen festgestellt werden, ob das automatisierte System oder ein Mensch gefahren ist. Und genau für diesen Anwendungsfall brauchen wir neutrale Daten-Treuhänder.«
Schon heute sind in vielen Autos digitale Assistenzsysteme verbaut, mit automatisierten Funktionen wie Abstandhalten, Einparken oder Notbremsungen. Die dabei anfallenden Daten werden im Fahrzeug gespeichert, laut Prüfgesellschaften zunehmend aber über eine Mobilfunkschnittstelle an Server der Hersteller übertragen und dort gespeichert. Autonom fahrende Autos, die mit Kameras und Sensoren ausgestattet sind, werden noch viel mehr Daten über das Fahrzeug und seine Umgebung liefern.