Die U-S-C GmbH sieht durch den jüngsten Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt die eigene Position gestärkt. Man habe von Anfang an alles richtig gemacht.
Der aktuelle Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12.05.2009 hat laut eigener Auffassung keinerlei Auswirkungen auf den operativen Bereich von U-S-C. Im Gegenteil: »Der Beschluss untermauert unser Geschäftsmodell und unsere Unternehmensphilosophie«, so U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner.
U-S-C habe seit Firmengründung darauf geachtet, ausschließlich vollständige Original-Softwarepakete inklusive COA, Buch und CD zu handeln und Volumenverträge nur entsprechend den Vorgaben von Microsoft weiterverkauft. Der Lizenztransfer von gebrauchten Softwarelizenzen erfolge bei U-S-C stets in Abstimmung mit Microsoft.
»Viele andere Geschäftsmodelle im Gebrauchtsoftwarehandel haben durch den Beschluss des Oberlandesgerichts eine schwere Schlappe erlitten«, so Peter Reiner weiter, »auf unsere Geschäfte hat das Urteil jedoch keinerlei Auswirkung. Der Handel mit gebrauchter Software ist und bleibt bei U-S-C 100 Prozent rechtssicher und legal.«
Zwei wichtige Punkte wurden durch den Beschluss von wesentlicher Bedeutung: Zum Ersten ist nur der Verkauf von gesamten Software Paketen legal und unterliegt dem Erschöpfungsgrundsatz. Dafür stand und steht das U-S-C Gütesiegel von Anfang an. »Wir kaufen und verkaufen nur vollständige Lizenzen«, erklärt U-S-C Geschäftsführer Walter Lang, »nur Originalprodukte mit Original-COA, Buch und CD wechseln bei uns den Besitzer.«