U-S-C sieht sich bestätigt

27. Mai 2009, 12:38 Uhr | Martin Fryba

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Auch der Käufer ist in der Pflicht

Zum Zweiten gilt für Volumenverträge nicht der Erschöpfungsgrundsatz. Ein Weiterverkauf von Lizenzen im Volumenvertrag ist demnach nur möglich, wenn dies im Volumenvertrag speziell geregelt ist und diese Regeln eingehalten werden. Eine Aufteilung von Lizenzen und deren Weiterverkauf aus Volumenverträgen ohne die Zustimmung von Microsoft ist grundsätzlich nicht möglich.

Das wurde nun eindeutig bestätig, denn hierfür gilt dann der Erschöpfungsgrundsatz nicht. U-S-C tangiert dieser Beschluss nicht, denn bei U-S-C wurden Volumenverträge schon immer gemäß den Vorgaben von Microsoft gehandelt. Dadurch sei der Käufer bei U-S-C immer auf der rechtssicheren Seite, betont das Unternehmen.

»Uns ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieser Beschluss nichts daran ändert, dass der Handel mit gebrauchter Software legal und rechtssicher ist, solange der Verbraucher darauf achtet, dass er vollständige Originalprodukte erwirbt und der Lizenztransfer rechtssicher ist«, so die U-S-C Geschäftsführung. »Wir freuen uns, dass unser auf Qualität und Rechtssicherheit ausgerichtetes Geschäftsmodell nun auch entsprechende Bestätigung findet.«


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