Zum 1. Januar 2020 müssen elektronische Registrierkassen in Deutschland mit einer neuen technischen Einrichtung zum Schutz vor Manipulationen und Steuerbetrug ausgestattet werden. Da die Software dafür aber erst frühestens ab diesem Monat erhältlich sein wird, bekommen Händler für die Umrüstung eine Übergangsfrist bis September 2020.
Händler und Gastronomen bekommen mehr Zeit bei der Umstellung elektronischer Registrierkassen auf neue Sicherheitsstandards, mit denen Steuerbetrug eingedämmt werden soll. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt, wie das Finanzministerium am Freitag auf Anfrage mitteilte. Bundesweit geht es um 2,1 Millionen Registrierkassen, die eigentlich bis zum 1. Januar 2020 umgestellt werden müssen. Sie sollen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt werden. Bis Ende September 2020 gilt aber nun eine Regelung, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Kassen noch nicht umgerüstet sind.
Elektronische Registrierkassen sollen mit der Umstellung fälschungssicher werden, um Steuerbetrug einzudämmen. Die Pflicht zur Umrüstung trifft laut Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) grundsätzlich alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Kasse registrieren. Allerdings sei die Software frühestens ab Oktober am Markt verfügbar, was große Unsicherheit vor allem im Handel und der Gastronomie ausgelöst habe.
DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben sagte der Deutschen Presse-Agentur: »Es ist richtig und sinnvoll, den Unternehmen mehr Zeit zu geben, um ihre elektronischen Kassensysteme auf die neuen Sicherheitsstandards umzustellen.« Die Übergangsfrist gebe Unternehmen die erforderliche Zeit, um die Sicherheitslösungen passgenau in ihre Kassensysteme zu integrieren. Denn sichere Kassensysteme sind auch ein wichtiges Anliegen der Unternehmen.
Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sagte: »Der Beschluss zeigt, dass der Staat von den Unternehmen nichts Unmögliches verlangt und Ihnen die nötige Zeit gibt, die gesetzlichen Vorgaben der Umrüstung auch realistisch erfüllen zu können.« Die Überprüfung von Registrierkassen könne aber unabhängig davon bereits heute durch das neue Instrument der Kassen-Nachschau erfolgen, das seit dem Jahr 2018 den Prüfern erlaube, unangekündigt ihre Prüfungen vorzunehmen. »Das neue Gesetz ist in meinen Augen ein wichtiger Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit«, sagte Schäfer. Die rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten für Kassenhersteller oder Unternehmer, die sich nicht an die Spielregeln halten, würden verschärft. Es drohten dann hohe Geldbußen.