CRN-Interview zu gebrauchter Software

Used-Office als Verkaufsschlager

18. März 2014, 16:38 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Verdopplung des Umsatzes

CRN: Bei welchen Punkten gibt es aus Ihrer Sicht eventuell noch Nachhol- oder Klärungsbedarf?

Schneider: Im Grunde keinen. Denn dem Urteil des BGH lässt sich klar entnehmen, wie das von den Software-Herstellern häufig fehlinterpretierte sogenannte „Aufspaltungsverbot“ anzuwenden ist: Es bezieht sich auf die Aufspaltung einzelner Lizenzen, nicht auf den teilweisen Verkauf von Volumenlizenzen. Entsprechend hat ja auch bereits das OLG Frankfurt am Main im sogenannten Adobe-Verfahren das EuGH-Urteil angewandt.

CRN: Merkt man auch auf Seite der Unternehmenskunden, dass damit jetzt mehr Sicherheit beim Kauf gebrauchter Software gibt? Wächst damit die Bereitschaft in Unternehmen, mit gebrauchter Software zu sparen?

Schneider: Hundertprozentig. Wie sonst wäre die Verdopplung des Umsatzes seit der BGH-Urteilsbegründung zu erklären? Der Markt ist erwachsen geworden, und die Kunden lassen sich vom Geklapper der Monopolisten nicht mehr so leicht ins Bockshorn jagen.

CRN: Die neue Sicherheit hat aber auch eine Schattenseite: Immer mehr dubiose Anbieter nutzen aktuell den Werbeeffekt der Urteile, um mit Fälschungen bewusst oder unbewusst Millionen zu verdienen. Wie sehen Sie als etablierter Anbieter diese Entwicklung?

Schneider: Einerseits mit Sorge, andererseits mit Gelassenheit. Mit Sorge, weil natürlich zu befürchten ist, dass ein paar schwarze Schafe den Herstellern einen Vorwand liefern, die ganze Branche erneut zu kriminalisieren. Mit Gelassenheit, weil wir uns in 10 Jahren einen Ruf und eine Marktposition erworben haben, die über jeden Zweifel erhaben ist.

Ohnehin begrenzen sich die bekanntgewordenen Betrugsfälle auf das Endkundengeschäft, also den Handel mit Boxen. Hiervon haben wir uns von Anfang an ferngehalten und handeln ausschließlich mit Volumenlizenzen. Wir stellen aber auch immer wieder fest, dass einige wenige Akteure im B2B-Handel nicht seriös arbeiten. So haben wir erst kürzlich gemerkt, dass ein Wettbewerber bei seinen Kunden den falschen Eindruck erzeugt, die Hersteller würden bei jeder Übertragung eingebunden. Dem haben wir gerade erst in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einen Riegel vorgeschoben. Auch werden häufig Kunden mit falschen Versprechungen angelockt, obwohl gar nicht geliefert werden kann.

Dies zeigt aber auch, dass der Handel mit Gebrauchtsoftware im B2B-Geschäft nicht so einfach ist, wie es aussieht. Insbesondere die Beschaffung von ausreichend Ware benötigt viel Erfahrung und einen langem Atem. Da geht vielen Nachahmern schnell die Puste aus.

CRN: Welche Sicherheit bieten Ihre notariellen Testate den Kunden? Hersteller wie Microsoft und auch Konkurrenten behaupten immer wieder, diese seien nichtig.

Schneider: Das oberste europäische und das oberste deutsche Zivilgericht haben den Handel mit Gebraucht-Software für grundsätzlich rechtmäßig erklärt. In der Tat prüfen wir zur Zeit, ob und wie wir das Notartestat an diese Entwicklungen anpassen.


  1. Used-Office als Verkaufsschlager
  2. Verdopplung des Umsatzes
  3. Gebrauchtsoftware bleibt trotz Cloud ein starker Markt

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Usedsoft

Matchmaker+