Anwender, die beim Upgrade auf Windows 10 die Lizenzbestimmungen akzeptieren, willigen in eine pauschale Datenerhebung ein. Dieses Vorgehen sei intransparent, die zugehörige Datenschutzerklärung zudem zu lang und unbestimmt, kritisieren Verbraucherschützer und haben Microsoft verklagt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Microsoft wegen der Datenschutzklausel von Windows 10 verklagt. Diese ist Bestandteil der Lizenzbestimmungen, die Anwender beim Upgrade auf das neue Betriebssystem akzeptieren müssen, und enthält die Einwilligung in die Datenerhebung und Datennutzung pauschal für alle Funktionen und Dienste gemäß einer äußerst langen Datenschutzerklärung. Die Verbraucherschützer halten diese Handhabe für unzulässig: Solche brisanten Klauseln würden einer optischen Hervorhebung bedürfen, damit der Anwender transparent erkennen könne, welchen Bedingungen er zustimmt, kritisieren sie. Zudem könne der Anwender der Datenschutzerklärung nicht vollständig entnehmen, in welche Datenerhebung und Datennutzung er überhaupt einwilligt, da diese »zu lang, unübersichtlich und unbestimmt« sei.
Die Verbraucherzentrale hatte Microsoft daher abgemahnt und aufgefordert, die Datenschutzklausel nicht mehr zu verwenden. Weil sich der Software-Konzern weigerte, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, wurde nun Klage vor dem Landgericht München I eingereicht (Az.: 12 O 909/16).
Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass ohne die Zustimmung zu den Lizenzbestimmungen und damit auch der fraglichen Datenschutzklausel das neue Betriebssystem nicht installiert werden kann. Dieses bringe jedoch durch den »Cloud-Ansatz« eine deutlich stärkere Online-Anbindung mit, wodurch bei der Nutzung von Diensten wie dem neuen Browser »Edge« oder der digitalen Assistentin »Cortana« viele Nutzerdaten an die Microsoft-Server übertragen werden – insbesondere in den Standardeinstellungen und bei der Anmeldung mit einem Microsoft-Konto. Zu den Daten zählen unter anderem Spracheingaben, Kalendereinträge, Kontakte, Standort oder auch der Browserverlauf.
Schon beim Start von Windows 10 im vergangenen Jahr war Microsoft heftig kritisiert worden, weil das Betriebssystem in den Standard- beziehungsweise Express-Einstellungen viele Daten überträgt. Allerdings lassen sich diese Einstellung nach der Installation noch ändern – ein Vorgehen, das auch die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt. »Der Kunde hat mit Windows 10 die volle Kontrolle über seine Daten«, argumentiert denn auch Microsoft, das die Vorwürfe der Verbraucherschützer für ungerechtfertigt hält.