Neben der Datenschutzklausel fechten Verbraucherschützer mit Microsoft aber auch noch an einer anderen Front. Weil das Installationspaket für Windows 10 bei vielen Nutzern ungefragt im Hintergrund heruntergeladen und für eine mögliche spätere Installation auf der Festplatte gespeichert wurde, hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg den Software-Konzern abgemahnt. Auch hier weigerte sich dieser, eine Unterlassungserklärung abzugeben, weshalb die Verbraucherschützer zum Ende des vergangenen Jahres eine Klage ankündigten.