Bezahldienstleister

Verbraucherzentrale klagt gegen Paypal

27. Mai 2013, 15:10 Uhr | Peter Tischer
Paypal sieht sich aufgrund intransparenter Klauseln einer Klage der Verbraucherschützer gegenüber (Bild: Paypal)

Verbraucherschützer haben den Bezahldienstleister Paypal verklagt. Grund sollen intransparente Vorgänge bei der Prüfung von Kundenkonten sein.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) hat den amerikanischen Bezahldienstleister Paypal verklagt. Intransparente Klauseln bei der Prüfung von Kundenkonten sowie Schadenersatz- und Haftungsregelungen, die nicht ein Verschulden des Verbrauchers vorrausetzen, sind Gegensand der Klage. Wie eine Sprecherin des vzbz der Berliner Zeitung bestätigte, müsse die Zulässigkeit von zehn Klauseln gerichtlich geklärt werden. Bereits letztes Jahr hätten die Verbraucherschützer 20 Klauseln beanstandet, Paypal habe jedoch nur für die Hälfte der beanstandeten Fälle eine Unterlassungserklärung abgegeben. Immer wieder habe der Verband Hinweise bekommen, dass Kundenkonten ohne nachvollziehbare Gründe geschlossen worden seien. Bei der daraufhin folgenden Untersuchung durch den vzbz seien »sehr offene und intransparente« Klauseln gefunden worden.

In den Nutzungsbedingungen des Bezahldienstleisters ist festgelegt, dass Kundenkonten – zum Beispiel aufgrund von Sicherheitsbedenken – eingefroren werden können. Laut Bericht habe Paypal erklärt, so beispielsweise Geldwäsche oder unberechtigte Zugriffe auf Nutzerkonten verhindern zu wollen. Das Bekanntwerden der Klage fällt mit dem Start der neuen Werbekampagne von Paypal zusammen, in der das Unternehmen besonders die eigenen Vorteile gegenüber der oft genutzten Überweisung verdeutlichen will, wie Kelly Ford, Marketingchef für Deutschland, Österreich und die Schweiz, gegenüber der dpa bestätigte.


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