Immer mehr Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale betreffen Sachverhalte im Internet. Diese werden in Zukunft öfter vor dem Euopäischen Gerichtshof landen.
Die Wettbewerbszentrale hat ihren Jahresbericht für 2015 veröffentlicht. Danach wurden durch die Behörde über 12.000 Anfragen bearbeitet. Dabei sorgt die zunehmende Digitalisierung dafür, dass eine deutliche Verlagerung der Beschwerden hin zu Sachverhalten im Internet stattfindet, mit knapp 60 Prozent traf das im vergangenen Jahr auf über die Hälfte aller Anfragen zu. Laut Dr. Reiner Münker, geschäftsführendem Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, bilden irreführende und intransparente Praktiken nach wie vor mit knapp 60 Prozent den Hauptanteil bei den eingereichten Beschwerden. Gegenüber 2014 ist die Zahl jedoch um elf Prozent auf 7.000 Fälle zurückgegangen. Auch die Beanstandungen zu irreführenden Preisangaben nahmen demnach gegenüber 2014 deutlich um 19 Prozent ab.
Bei den 7.000 Anfragen zu irreführender Werbung unterscheiden die Wettbewerbshüter zwei Kategorien: einmal die Fälle, in denen sich Unternehmen ganz bewusst Vorteile durch Tricks, Täuschungen, Manipulationen und Rechtsverstöße verschaffen wollen. Daneben existiert eine hohe Anzahl an Fällen, in denen »die hohe Regelungsdichte verbunden mit unklarer Rechtslage und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit auch denjenigen Unternehmen in der Praxis große Probleme bereitet, die sich rechtskonform und kundenfreundlich verhalten wollen«, stellt die gemeinnützige Organisation fest. Während sich die Beschwerden zu Werbemaßnahmen verschiedener Buchungsportale im vergangenen Jahr häuften, reichte die Wettbewerbszentrale gegen diverse Kommunikationsanbieter Klagen wegen irreführender Google-Adwords-Werbung ein. Unternehmen wie Vodafone, Telefónica und 1&1 sowie einige Tochterfirmen bewarben im Rahmen solcher Anzeigen ihre Mobilfunktarife, ohne neben den monatlich anfallenden Kosten die einmaligen Gebühren für Anschluss oder SIM-Kartenkauf aufzulisten.