Bereits vor der Implementierung der Videokonferenzapplikation müssen die Quality-of-Service-Klassen sowie die Zuweisungen der Bandbreiten für die neue Anwendung angepasst werden. Typischerweise stellen Unternehmen zehn Prozent der Bandbreite für VoIP zur Verfügung. Um jedoch eine Videokonferenz zu sichern, sollten mindestens 30 Prozent der Bandbreite zur Verfügung stehen. Die Kombination aus extrem hohem Bandbreitenbedarf und einer hohen Priorisierung des Video-Verkehrs wirkt sich jedoch negativ auf die anderen Anwendungen im Netz aus. Es besteht die Gefahr, dass diese nicht mehr störungsfrei arbeiten, wenn eine Videokonferenz stattfindet. Hier muss der Netzwerkverantwortliche einen Kompromiss in der Priorisierung und Bandbreitenzuweisung finden.