Barracuda: Recht und Regeln beim Backup

Sieben gängige Mythen zur Compliance von Backup-Konzepten

23. November 2011, 13:11 Uhr | Ralf Ladner

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Vierter Mythos: Gelöscht ist nicht gelöscht.

Das Backup speichert Systemzustände - und damit Daten - grundsätzlich nur für kurze Zeit. Je nach Backup-Konzept handelt es sich meist um einen Tag oder wenige Wochen, das ist jedem Geschäftsführer und verantwortlichem Unternehmer selbst überlassen. Die Daumenregel beim Backup lautet: Was auf dem Quellsystem gelöscht wird, wird zeitnah auch im Backup gelöscht. Ausnahmen können bei Backup-Software und Backup-Appliances jedoch recht leicht konfiguriert werden. Dann dient die Backup-Infrastruktur gleichzeitig der Archivierung. Neben Daten aus der Finanzbuchhaltung halten Unternehmen oft solche aus der Produktentwicklung sowie die Kunden-Datenbanken länger vor, um auch gegen Situationen gewappnet zu sein, in denen ein Datenverlust spät erkannt wird, und die Daten, zum Beispiel während der Gewährleistungsfrist, noch von Unternehmen benötigt werden.

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  1. Sieben gängige Mythen zur Compliance von Backup-Konzepten
  2. Zweiter Mythos: Backup ist freiwillig.
  3. Dritter Mythos: Lokale Festplatten von Mitarbeitern müssen vom Backup ausgenommen werden.
  4. Vierter Mythos: Gelöscht ist nicht gelöscht.
  5. Fünfter Mythos: Backup, das sind Tapes.
  6. Sechster Mythos: Das Backup darf nicht in die Cloud.
  7. Siebter Mythos: Durch Backup-Outsourcing ist man die Haftung los.

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