Barracuda: Recht und Regeln beim Backup

Sieben gängige Mythen zur Compliance von Backup-Konzepten

23. November 2011, 13:11 Uhr | Ralf Ladner

Fortsetzung des Artikels von Teil 5

Sechster Mythos: Das Backup darf nicht in die Cloud.

Es kommt auf die Art der Daten an, um zu bestimmen, wo sie gespeichert werden dürfen. Grundsätzlich ist gegen die preislich attraktive Speicherung von Backup in der Cloud nichts einzuwenden. Sind personenbezogene Daten Teil des Backups, so ist vorgeschrieben, dass der Cloud-Betreiber die Daten innerhalb der EU lagert. Die Einhaltung deutscher Gesetze und EU-Datenschutzrichtlinien muss zusätzlich vertraglich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt werden. Der Zugriff von nicht befugten Personen auf die Daten muss über Verschlüsselungen oder Zugriffssperren verhindert werden. Dazu gehört beispielsweise die technische Anforderung, dass Auditoren und Administratoren ihre Aufgaben erledigen können, ohne dabei gleichzeitig Zugriff auf die gespeicherten Daten zu haben.

Großunternehmen, die ohnehin eine Private Cloud betreiben, können auch diese eigenen Ressourcen für ihr Backup nutzen. Eine dritte Möglichkeit ist es, aus einem Verbund von Appliances an verschiedenen Standorten eine in sich geschlossene Backup-Cloud aufzubauen. In jedem Fall gilt: Höchste Performance bei der Datenwiederherstellung bietet ein Backup in einer Appliance vor Ort, eine optimale Disaster Recovery bieten zwei räumlich getrennte Kopien.

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  1. Sieben gängige Mythen zur Compliance von Backup-Konzepten
  2. Zweiter Mythos: Backup ist freiwillig.
  3. Dritter Mythos: Lokale Festplatten von Mitarbeitern müssen vom Backup ausgenommen werden.
  4. Vierter Mythos: Gelöscht ist nicht gelöscht.
  5. Fünfter Mythos: Backup, das sind Tapes.
  6. Sechster Mythos: Das Backup darf nicht in die Cloud.
  7. Siebter Mythos: Durch Backup-Outsourcing ist man die Haftung los.

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