Einerseits sinkt im Internet mit der rasanten Ausbreitung von Social-Media und der Verlinkung biometrischer Merkmale wie Gesichts-Scan mit nutzerspezifischen Informationen unter den Teilnehmern die Hemmschwelle. Andererseits machen sich besorgte Bürger, politische Parteien, Datenschutzbeauftragte und Verbraucherschutzstellen dafür stark, die Anwendung biometrischer Merkmale als sicheren Identifikator für persönliche Kundendaten zum Schutz der Privatsphäre soweit wie möglich einzugrenzen. Folgende Auflagen sind künftig denkbar:
Unternehmen müssen sicherstellen, dass eine Auswertung biometrischer Merkmale nur erfolgen darf, wenn der Konsument freiwillig, gut informiert und bewusst einwilligt.
Zuvor muss der Konsument über die Funktionsweise der Erstellung biometrischer Erkennungsmuster und deren Risiken für die Privatsphäre in verständlicher Weise und umfassend aufgeklärt werden.
Alle persönlichen Erkennungsmuster, für die keine Einwilligung vorliegt, müssen nachweislich gelöscht werden.
Dazu muss das Unternehmen eine ausführliche Verfahrensdokumentation erstellen.