Smart TVs senden Nutzerinformationen

Anonymes Fernsehen ist unmöglich

11. März 2015, 12:52 Uhr | Timo Scheibe

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

»Privacy as default« muss gewährleistet sein

In der Folge werden Arbeitsgremien der Datenschutzbehörden nun eine Orientierungshilfe für Smart TVs erstellen, die laut dem Landesamt für Datenschutz auch eine Grundlage für eine rechtliche Bewertung der Erkenntnisse aus der technischen Prüfung sein soll. Bereits im Mai 2014 stellten die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich und die Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in einer gemeinsamen Petition fest, »dass eine anonyme Nutzung auch bei Smart TV-Nutzung gewährleistet sein muss«. »Privacy as default« müsse schon bei der Grundeinstellung der Geräte und Webdienste sichergestellt sein.

Es sei zwar notwendig, dass persönliche Daten erhoben werden müssen, um die Möglichkeiten von Smart TV voll auszuschöpfen, wie Thomas Kranig, Präsident des BayLDA, meint. » Es darf nicht sein, dass die Unternehmen, die unrechtmäßig erhobene personenbezogene Daten zu Geld machen, dadurch die Produktion ihrer Fernsehgeräte subventionieren und billiger auf den Markt bringen können«, so Kranig.

Um den Wettbewerb nicht zu beeinflussen und um die Betriebsgeheimnisse zu schützen, hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nicht den kompletten Prüfungsbericht veröffentlicht, sondern lediglich eine Zusammenfassung der Ergebnisse präsentiert. Daher werden die Namen der Hersteller und die geprüften Geräte nicht genannt.


  1. Anonymes Fernsehen ist unmöglich
  2. Datenübertragung auch beim Abspielen lokaler Inhalte
  3. »Privacy as default« muss gewährleistet sein

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