Ab 1. September

Das Aus für die Halogenlampe kommt

23. August 2018, 14:07 Uhr | Peter Tischer
© chones - Fotolia

Nach den Glühbirnen verschwinden nun auch bestimmte Halogenleuchten aus den Regalen. Der Grund: Gegenüber LED-Lampen sind auch diese zu ineffizient.

Ab dem 1. September dürfen in der EU nicht mehr nur Glühbirnen, sondern auch bestimmte Halogenleuchten nicht mehr produziert werden. Mit der letzten Phase der EU-Lampenverordnung gilt das Produktionsverbot nun auch für die Halogenlampen mit einem E27- oder E14-Sockel mit der Energieeffizienzklasse D und ungebündeltem Licht. Zwar dürfen wie auch schon bei der Glühlampe Restbestände noch abverkauft, aber keine neuen Lampen hergestellt werden.

Flache Halogenlampen wie G4- oder G9-, Halogenstrahler mit GU10-Sockel sowie Halogenstäbe sind vom Produktionsverbot nicht betroffen. Grund für das neue Verbot ist die »Ökodesign-Richtlinie« der EU, die 2009 verabschiedet wurde und ineffiziente Produkte aus den Verkaufsregalen verbannen soll. Für Glühlampen gilt das Verkaufsverbot bereits seit 2012. 2015 wurde das Verkaufsverbot auf Quecksilberdampflampen und Energiesparlampen ausgeweitet.

Das Verbot der Halogenlampen war dagegen um zwei Jahre auf 2018 verschoben worden, weil Analysen ergeben hatte, das bis dato nicht genügend LED-Leuchten zur Verfügung gestanden hatten. Während Halogenlampen gegenüber einer normalen Glühbirne rund 20 Prozent Energie einsparen, sind es bei LED-Leuchten satte 80 Prozent bei einer deutlich höheren Lebenserwartung.


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