Legale Preisabsprachen

Ein bisschen Preiskartell erlaubt

2. September 2016, 12:00 Uhr | Peter Tischer

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Ein bisschen Preiskartell erlaubt (Fortsetzung)

Das OLG Celle sah in einer Promotion des Herstellers von Abnehm-Produkten, Almased, keinen Verstoß gegen kartellrechtliche Bestimmungen. Der Produzent hatte als Teil einer zeitlich befristeten Aktion seinen Händlern attraktive Barrabatte versprochen, wenn sie sich zu gewissen Auflagen verpflichten. Dazu gehörte neben Details der Produktpräsentation auch ein Mindestverkaufspreis, den Händler nicht unterschreiten durften. Geklagt hatte dagegen die Wettbewerbszentrale, weil sie darin ein Verstoß gegen das Verbot der so ge-
nannten »vertikalen Preisbindung« sah. Die Mindestpreisbindung sei mangels »Spürbarkeit« kartellrechtlich zulässig, argumentierten die Richter am OLG. Eine Revision ließen sie nicht zu, somit ist das Urteil rechtskräftig. »Ein mutiges Urteil und ein Erfolg auf ganzer Linie«, jubelt Marc Zgaga, Geschäftsführer »Der Mittelstandsverbund«.

Seit Jahren macht sich der Lobbyverband für eine Legalisierung von Preisbindungen in Verbundgruppen und Franchisesystemen stark. Gute Argumente für ein kleines Preiskartell in diesen Sonderformen der Wirtschaft mag es geben. Bei PC-Spezialist wie McDonalds oder den rund 900 Franchisesystemen in Deutschland hat man kein Interesse daran, die im Außenmarketing geweckten Erwartungen einer preissensitiven Klientel durch Preisunterschiede zu enttäuschen. Rechtlich notwendige Fußnoten in der Werbung wie »nur in teilnehmenden Märkten« nimmt ein Kunde kaum wahr. Worauf er anspringt, ist der groß herausgehobene Preis. Differiert er un-
ter einheitlichem Markendach erheblich, ist aber nicht nur der Kunde frustriert. Verbundgruppen droht auch ein aufreibender Binnenwettbewerb unter ihren Mitgliedern.

Ob das OLG Celle tatsächlich eine Signalwirkung entfacht darf aber bezweifelt werden. »Die Wirkung des Urteils über den Einzelfall hinaus, ist schwer vorherzusagen«, sagt Jan Schmelzle vom DFV (Deutscher Franchise-Verband e. V.). Es ist überhaupt nicht einmal sicher, ob ein bisschen Preiskartell überhaupt wünschenswert wäre. »Ich bin mir nicht sicher, ob ein Verbot der vertikalen Preisbindung nicht doch eine grundsätzlich gute Sache darstellt«, sagt Frank Roebers von PC-Spezialist. Besser als ein gesetzlich legales Preisdiktat sei in Verbundgruppen letztlich immer noch gute argumentative Überzeugungsarbeit, meint Schmelzle.


  1. Ein bisschen Preiskartell erlaubt
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