Das EuGH -Urteil soll in den kommenden Monaten vom BGH umgesetzt werden. Dann sind die Hersteller Canon, Epson, Fujitsu, Hewlett-Packard, Kyocera und Xerox verpflichtet, Auskünfte über Menge und die Art ihrer verkauften Geräte zwischen 2001 und 2007 zu geben.
In Urteilen von 2007 und 2008 war der BGH noch davon ausgegangen, dass die Abgabepflicht nur für Scanner bestehe, da diese als Kopiergeräte eingesetzt werden könnten. Die VG Wort hat gegen diese Urteile allerdings erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt und damit eine erneute Prüfung veranlasst.
Die Urheberrichtlinie besagt, dass Autoren und Journalisten für die Vervielfältigung ihrer geschützten Texte einen »gerechten Ausgleich« erhalten müssen, wenn die Texte technisch für den privaten Gebrauch kopiert werden können. Kopien lassen sich aber auch aus Texten im Internet erstellen und mit Computer und Drucker vervielfältigt werden, so der EuGH. Ein Scanner sei dann nicht mehr zwingend nötig.
Seit dem 1. Januar 2008 besteht für Computer und Drucker eine Abgabepflicht. Die Hersteller müssen je nach Funktion und Geschwindigkeit zwischen 5 und 87,50 Euro pro verkauftem Modell an die Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort zahlen.