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Neue EU-Zahlungsverzugsrichtlinie

Wahl eines externen Dienstleisters

Autor:Michaela Wurm • 12.10.2015 • ca. 0:15 Min

Wahl eines externen Dienstleisters

Bei der Auswahl des externen Dienstleisters (z.B. Inkassounternehmen oder eine Kanzlei) sollten Unternehmen aus der ITK-Branche darauf achten, dass dieser über Personal mit sanierungs- oder insolvenznaher Erfahrung sowie ein in- und ausländisches Netzwerk verfügt.

Weitere Faktoren wie Preis-Leistungsverhältnis, Schnelligkeit und Flexibilität sollten ebenfalls abgeklärt und – soweit möglich – geregelt werden. Gleichwohl können sie aber nur im Verlauf der Zusammenarbeit tatsächlich in Erfahrung gebracht werden.