Die Berater von mStore wollten zur Rettung des angeschlagenen Unternehmens die einzelnen Filialen jeweils in Einzelverfahren abwickeln. Diese sind bereits zum 1.6.2014 in das sogenannte Regelverfahren überführt worden. Dabei können finanzielle Mittel einzelner Läden nicht zum Ausgleich anderer genutzt werden. Da sich keiner der interessierten Investoren bereit zeigte, die defizitären Ladengeschäfte finanziell auszugleichen, seien die Verhandlungen gescheitert.
Die vom Gericht bestimmte Insolvenzverwalterin muss nun über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Scheitern betrifft nicht nur die Stores, sondern auch die bisherige Einkaufsgesellschaft von mStore, die Erste Gesellschaft für Medienkommunikation & Multimedia Marketing mbH. Diese teilt im Laufe der kommenden Wochen das Schicksal der Filialen. Einzig die beiden Läden in Berlin und Hamburg werden, wie auch die Online Filiale, noch bis auf weiteres bestehen bleiben.