Rettung der eID

»Totes Pferd wiederbeleben«

5. Mai 2017, 16:46 Uhr | Peter Tischer

Der elektronische Personalausweis ist in Deutschland ein Flop. Die Bundesregierung will das mit einem neuen Gesetz ändern und handelt sich dabei massive Kritik von Datenschützern ein.

Der elektronische Personalausweis ist ein Paradebeispiel dafür, wie sehr Deutschland beim Thema E-Government der technischen Entwicklung, aber auch den eigenen Ansprüchen hinterherhinkt. Bereits seit 2010 ist der elektronische Personalausweis (eID) verfügbar, dennoch hat erst ein Drittel der mittlerweile 51 Millionen Inhaber hierzulande die elektronischen Funktionen freigeschaltet. Und nur 15 Prozent (2,5 Millionen) von ihnen haben eine derartige Funktion überhaupt schon einmal genutzt und sich dafür noch ein separates Lesegerät angeschafft — die eID ist ein Flop.

Um ihr doch noch zum Erfolg zu verhelfen, will die Bundesregierung die Hürde der separaten Freischaltung beseitigen und die eID-Funktionen standardmäßig aktivieren. Denn auch die deutsche Politik hat erkannt, dass deren Nutzung »bislang nicht der Normalfall« ist, wie sie im diesbezüglichen Gesetzesentwurf eingesteht. Mit ihren Plänen ruft die Bundesregierung allerdings zahlreiche Datenschützer auf den Plan. »Es steht zu erwarten, dass die einfache Verfügbarkeit eines Identitätsdienstes auf Basis des Personalausweises zur Überidentifizierung führt«, ist sich etwa Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, sicher. Die einfache Identifizierung könnte dann für immer mehr Services und Angebote verlangt werden, was wiederum durch die Verknüpfung mit anderweitig gewonnen Profilinformationen ein eindeutig zuzuordnendes Persönlichkeitsprofil ermögliche. »An separaten Stellen von verschiedenen Anbietern gesammelte Daten würden so sehr viel einfacher kombinier- und abgleichbar.«

Dieser und andere Einwände haben dazu geführt, dass Union und SPD den neuen Gesetzesentwurf erst einmal von der Tagesordnung genommen haben. Er soll nun in der kommenden Sitzungswoche des Bundestags Mitte Mai verabschiedet werden. Der Hauptkritikpunkt: Polizei und Geheimdienste sollten laut dem Entwurf Zugriff auf Personalausweisfotos erhalten, ohne dass Pass- oder Meldeämter bei Zugriff darüber informiert worden wären. Viele Experten sehen die Pläne gar als nicht verfassungskonform an.


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