3D-Druck

Zukunftstechnologie mit Schattenseiten

20. November 2017, 14:07 Uhr | Daniel Dubsky

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Händler wird zum Hersteller

Klar ist, mit dem 3D-Druck steigt die Zahl derer, die am Produktionsprozess beteiligt sind. Das erschwert es, denjenigen zu ermitteln, der haftet, wenn ein Bauteil kaputt geht und es zu Personen- und Sachschäden kommt. Das Produkthaftungsgesetz sieht hier den Hersteller in der Verantwortung. Das ist derjenige, der das Endprodukt schafft, schließt also auch Assemblierer ein, die einzelne Teile zu einem Endprodukt zusammensetzten, sowie den Händler, wenn er selbst Teile druckt und an Kunden verkauft. Er würde zum vollwertigen Hersteller und könnte sich auch nicht auf einen Status als Hersteller eines Teilprodukts zurückziehen. Ein solcher ist typischen Zulieferern vorbehalten, die keinen Einfluss darauf haben, was der Hersteller eines Endprodukts aus verschiedenen Teilprodukten macht, weshalb sie für das Endprodukt auch nicht haften.

Bei der additiven Fertigung kommen aber noch weitere mögliche Verantwortliche hinzu, etwa der Produzent des Filaments, der laut ProdHaftG für Schäden, die auf Fehler des Grundstoffs zurückzuführen sind, haftet sowie möglicherweise der Hersteller des 3D-Druckers und der Konstrukteur des 3D-Modells. Hier werden die Gerichte wohl noch eine Weile brauchen, um die Verantwortlichkeiten abzustecken. Für Zulieferer, Hersteller und Händler empfiehlt es sich, den gesamten Herstellungsprozess möglichst genau zu dokumentieren und untereinander Qualitätssicherungsmaßnahmen festzuzurren.

Deutlich schwieriger dürfte es werden, Produktpiraterie zu verhindern – vor allem im privaten Umfeld. Denn gewerbliche Schutzrechte lassen sich im privaten Bereich nicht durchsetzen, sprich: Gegen den 3D-Druck eines Produkts zu Hause kann der Hersteller schlicht nichts unternehmen, er braucht einen anderen Ansatzpunkt. Am meisten Erfolg verspricht ein Vorgehen gegen die Anbieter von Druckvorlagen im Internet, wenn auch nur auf Umwegen. Eine CAD-Datei selbst lässt sich nach aktueller Rechtslage nicht schützen, ein Design dagegen schon. »Das erste, das bei einem Produkt kopiert wird, ist das Aussehen und nicht die Technik«, erklärte Manuel Soria Parra, Patentanwalt bei Meissner Bolte, auf der Digital Transformation Convention von CRN und Markt&Technik.

Vor sechs Jahren hatte der BGH bereits geurteilt, dass die 2D-Darstellung eines Produkts eine Nutzung von dessen Design ist und eine Rechtsverletzung darstellt. Finden sich auf den Download-Portalen für CAD-Dateien also auch Produktabbildungen, lässt sich dagegen vorgehen. »Das ist zumindest ein kleiner Hebel«, sagt der Anwalt, »ansonsten tut man sich nämlich schwer. Wir stehen noch am Anfang des 3D-Drucks und die Rechtsprechung hinkt ein paar Jahre hinterher.« Er geht davon aus, dass sich in dem Bereich eine Rechtslage wie auf den Marktplätzen von Amazon und Ebay etablieren wird: Die können nicht jedes angebotene Produkt prüfen, sind aber verpflichtet, sich damit zu befassen, wenn sie von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangen. Für Hersteller bedeutet das, dass sie ihre Produkte nicht nur technisch schützen müssen, sondern auch das Design. Und dass sie im Netz nach Druckvorlagen suchen und deren Anbieter auf die Rechtsverletzung hinweisen müssen. »Es ist nicht damit getan, den Schutz einmal anzumelden – man muss kontinuierlich etwas dafür tun«, sagt Parra.


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