Ist das rechtens?

Adidas kontrolliert den Online-Channel

28. Juni 2012, 10:56 Uhr | Nadine Kasszian

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Bei Markenprodukten kommt es auf das Image an

Diese Argumentation der Gerichte ist laut RA Christian Solmecke durchaus zu befürworten. Denn Markenprodukte investieren erhebliche Mittel in die Präsentation ihrer Produkte. Die Positionierung auf dem Markt als Spitzenprodukt erreicht der Hersteller nicht nur über die Qualität der Ware- vielmehr wird das große Ganze verkauft: Qualität, Beratung, Service, Präsentation und vor allem Image. Viele dieser Komponenten sind über den Internetvertrieb nicht erzielbar- aufwendig gestaltete Stores mit geschultem Personal, eine angenehme und professionelle Atmosphäre, ein Ansprechpartner auch nach dem Kauf und das Gefühl der Exklusivität bleiben auf der Strecke, wenn der Vertrieb gerade über Autionshäuser als eine Art »Resterampe« regelrecht verramscht werden.

An dieser Stelle ist den Herstellern nach Ansicht von Solmecke Recht zu geben, wenn sie mit dem Vertrieb über Auktionsplattformen nicht einverstanden sind. Schließlich stehen die dadurch erzielten Gewinne für den Hersteller in keinem Verhältnis zu dem erlittenen Imageschaden der Marke.


  1. Adidas kontrolliert den Online-Channel
  2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung?
  3. Keine Beschränkung des Kundenkreises
  4. Bei Markenprodukten kommt es auf das Image an

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