Rufnummerübermittlung wird Pflicht
- Das ändert sich 2009
- Korrekt lizenzierte Verpackung
- Rufnummerübermittlung wird Pflicht
- Pauschale Abgaben auf Drucker und MFGs
- Neue steuerliche und sozialgesetzliche Verordnungen

Auch eine Änderung in der Neugestaltung des Telekommunikationsgesetzes ist für viele Anbieter von hoher Relevanz: Seit 1. Januar 2009 ist die Übertragung einer Rufnummer bei Werbeanrufen Pflicht. Ohnehin wird schon im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Das neue Telekommunikationsgesetz will darüber hinaus sicherstellen, dass der Angerufene feststellen kann, wer angerufen hat. Deshalb müsse der Anrufer nicht nur auf die Rufnummerunterdrückung verzichten, sondern überdies Nummer übermitteln, die einer Kampagne eindeutig zugeordnet werden können. Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Geldbußen. Deshalb müssen vor allem Callcenter-Dienstleister – die beispielsweise für IT-Anbieter in Leadgenerierungskampagnen aktiv sind - möglichst schnell nachrüsten.