Keine Steueränderung, die nicht Kritik nach sich zieht. Doch nur wenige Abgaben an den Fiskus treffen so ins Mark der Bundesbürger, wie die Mehrwertsteuer. Die Zusatzabgabe auf Leistungen und Waren muss von jeden privaten Konsumenten gezahlt werden. Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler hingegen zählt sie zu den »durchlaufenden Posten« - sofern es sich um geschäftlich bedingte Rechnungsposten handelt.
Im »Haushaltsbegleitgesetz 2006« vom 16. Juni hat der Bundesrat die Anhebung der allgemeinen Mehrwertsteuer von derzeit 16 auf 19 Prozent ab 1. Januar 2007 beschlossen. Nicht betroffen davon ist der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Auf die Unternehmen kommen damit nicht nur neue Preislisten zu, sondern komplizierte Abrechnungen, wenn beispielsweise Leistungen über einen längeren Zeitraum erbracht werden bei einmaliger Zahlung. Dies kann bei mehrjährigen Wartungsverträgen oder auch bei Linzenzvereinbarungen der Fall sein, die schon vor dem 1. Januar 2007 begonnen haben und auch im neuen Jahr noch fortgesetzt werden. Wurde beispielsweise der Wartungsvertrag oder die Lizenzvereinbarung im alten Jahr pauschal für die gesamte Restlaufzeit bezahlt, dann muss ab kommenden Jahr die Mehrwertsteuerdifferenz nachberechnet werden. Ähnlich muss bei Teillieferungen verfahren werden, also alle Lieferungen und Waren nach dem 1. Januar mit dem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berechnet werden. Aufwendig wird es auch bei Gutschriften für Waren, die 2006 fakturiert worden sind, aber nach der Jahreswende zurück geschickt werden.
Für die Unternehmen, so unter anderem bei Herstellern und Distributoren hat der Aufschlag des Mehrwertsteuersatzes um drei Prozent schon vor Monaten zu enormer Mehrarbeit geführt. Denn die Gefahr, dass sich Fehler in den Berechnungen einschleichen, ist recht hoch. Und das kann zu fatalen Folgen führen, da die Finanzbehörden gerade bei der Mehrwertsteuer besonders penibel reagieren.
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