Teil 1 - Facebook

Das müssen Sie bei Social Media beachten

2. März 2012, 9:25 Uhr | Nadine Kasszian
Quelle: Arrow, Fotolia

Gemeinsam mit Rechtsanwalt Christian Solmecke startet CRN eine neue Serie, die dem Fachhandel Aufschluss darüber geben soll, was er bei der Nutzung sozialer Netzwerke beachten muss. Der erste Teil beschäftigt sich mit den etwas undurchsichtigen Nutzungsbedingungen von Facebook.

Nur wenige Nutzer sozialer Netzwerke setzen sich mit den dort geltenden Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen auseinander. Deshalb haben wir einige AGB der bekanntesten und beliebtesten Netzwerke genauer unter die Lupe genommen. In der ersten Folge unserer Serie widmen wir uns dem größten sozialen Netzwerk weltweit: Facebook.

Facebook regelt in seinen Nutzungsbestimmungen (http://de-de.facebook.com/terms.php?ref=pf) zunächst die Lizenzierung der dort von den Nutzern eingestellten Inhalte, wie beispielsweise Fotos oder Videos. Der Nutzer erteilt Facebook durch das Einstellen der Inhalte eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher Inhalte, die auf Facebook gepostet werden (Ziff. 2 Nr. 1).

Für deutsche Nutzer (http://www.facebook.com/terms/provisions/german) gilt dies allerdings mit der Maßgabe, dass die Nutzung sich auf die Verwendung auf oder in Verbindung mit Facebook beschränkt. Es ist jedoch nicht deutlich genug erkennbar, was unter »in Verbindung mit Facebook« zu verstehen ist. Erfasst die Lizenz auch die Nutzung von Inhalten außerhalb von Facebook? Und wenn ja wo und in welchem Umfang? Die Lizenz endet grundsätzlich mit der Löschung des Inhalts beziehungsweise des Nutzerprofils, außer wenn der Inhalt mit Dritten geteilt wurde, die den Inhalt nicht gelöscht haben (beispielsweise bei privaten Nachrichten). Jedoch werden Inhalte auch nach ihrer Löschung »eine angemessene Zeit« als Sicherungskopien aufbewahrt (Ziff. 2 Nr. 2). Dabei sind sie zwar für andere nicht zugänglich, der Zweck und die Dauer dieser Sicherungskopien sind jedoch unklar. Positiv zu bewerten ist die Verpflichtung eines jeden Nutzers auf Facebook keine unautorisierte Werbung, Viren oder rechtswidrige Inhalte zu verbreiten (Ziff. 3). Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass Facebook die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Nutzer nicht garantieren, sondern Verstöße nur sanktionieren kann.


  1. Das müssen Sie bei Social Media beachten
  2. Werbekommunikation?
  3. Änderungen von Datenschutzbestimmungen
  4. Insgesamt sehr unbestimmte Regelungen

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