Problematisch ist außerdem, dass Änderungen der Datenschutzbestimmungen nach Ziff. 9 der Facebook-Datenschutzrichtlinie (https://www.facebook.com/policy.php) lediglich auf der Facebook Site Governance, sowie an der Stelle der vormals geltenden Datenschutzrichtlinie veröffentlicht werden. Nach Einführung der Änderung soll der Nutzer zwar »entsprechend der Umstände mithilfe eines zusätzlichen, markanten Hinweises« von der Änderung in Kenntnis gesetzt werden. Um dies sicherzustellen empfiehlt Facebook allerdings anzugeben, dass einem die Facebook Site Governance »gefällt«. Wer das nicht möchte, erfährt Änderungen der geltenden Datenschutzbestimmungen vermutlich erst aus der Presse. Zuverlässiger und transparenter Schutz der persönlichen Daten sieht anders aus.
In der Kritik steht auch die neueste Facebook-Funktion: die automatische Gesichtserkennung. Diese standardmäßig eingestellte Funktion vergleicht beim Upload von Bildern die hochgeladenen Fotos mit den bereits bestehenden und fordert den Uploader dazu auf, einen Facebook-Freund auf dem Foto zu markieren. Über die Einführung der Gesichtserkennung wurden die Nutzer nicht gesondert informiert.
Wer also nicht möchte, dass er Facebook-Freunden zum Markieren auf deren Fotos vorgeschlagen wird, muss in den Privatsphäreeinstellungen die Option »Freunden Fotos von mir vorschlagen« sperren.