Die 30 schmutzigsten Geschäftspraktiken
Nicht alles, was den Verkaufserfolg beim Kunden verspricht, ist erlaubt. <i>Computer Reseller News</i> listet in Kooperation mit der Münchner IT-Recht Kanzlei 30 Geschäftspraktiken auf, die der Nicht alles, was den Verkaufserfolg beim Kunden verspricht, ist erlaubt. <i>Computer Reseller News</i> listet in Kooperation mit der Münchner IT-Recht Kanzlei 30 Geschäftspraktiken auf, die der Gesetzgeber als besonders unlauter bewertet. Wer diese Praktiken anwendet, kann zu Recht abgemahnt werden. als besonders unlauter bewertet. Wer diese Praktiken anwendet, kann zu Recht abgemahnt werden.

Gesunde Geschäftsbeziehungen setzen Transparenz und freie Entscheidung des Käufers voraus. Dennoch versuchen im Handel immer wieder Schwarze Schafe, ihre Kunden zu täuschen oder unter Druck zu setzen, um sie zum Kauf zu bewegen. Aus Sicht des Gesetzgebers sind solche Handlungsweisen schlicht unlauter. Anbieter, die so agieren, riskieren zu Recht eine Abmahnung. Computer Reseller News präsentiert gemeinsam mit der Münchner ITRecht Kanzlei eine »Schwarze Liste « von 30 Geschäftspraktiken, die der Gesetzgeber als besonders irreführend oder aggressiv brandmarkt. Wendet ein Händler eine dieser Praktiken an, kann der Kunde wettbewerbsrechtlich gegen ihn vorgehen und ihn erfolgreich abmahnen.
Alle aufgelisteten Handlungen entstammen dem Gesetzesentwurf, den die Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgelegt hat. Mit dem Entwurf soll die so genannte UGPRichtlinie des Europäischen Parlaments in deutsches Recht umgesetzt werden, was eigentlich schon bis Mitte Juni 2007 hätte erfolgen sollen, bislang aber noch nicht geschehen ist. Dennoch ist die Liste der Geschäftspraktiken bereits relevant, weil das UWG seit Dezember 2007 anhand der UGP-Richtlinie auszulegen ist. Letztlich folgt daraus, dass alle aufgelisteten Praktiken per se als unlauter einzustufen sind: