Rechtsanwalt Jan Lennart Müller von der Münchner IT-Rechts-Kanzlei wird immer wieder mit neuen Abmahnungen von Onlinehändlern konfrontiert. Gegenüber Computer Reseller News spricht Müller über die gefährlichsten Abmahngründe, die Machtlosigkeit de Gesetzgebers und warum Händler auf der Plattform Amazon besonders gefährdet sind.
CRN: Am CRN Etail Summit vor einem Jahr sorgte Ihr Kollege Max-Lion Keller mit der Aussage für Aufsehen, im Prinzip befinde sich jeder Amazon-Händler in Rechtsunsicherheit. Ist die beliebte Online-Plattform noch immer die schlimmste Abmahn-Gefahrenzone?
Müller: Leider hat sich bei Amazon nichts verändert. Wir erhalten in Zusammenhang mit Amazon weiterhin viele Anfragen. Das perfide dabei ist, dass meist Händler eine Abmahnung erhalten, die unfreiwillig an Angebote Dritter andocken mussten. Da hilft es auch nichts, wenn sich ein Händler kompetente Rechtstipps holt, wenn in der bereits angelegten Artikelbeschreibung abmahnfähige Fehler enthalten sind. Letztlich ist das Amazon-Modell für Händler nicht praktikabel. Es wird hier immer eine Situation geben, wo ich mich als Händler mit dem Vorwurf konfrontiert sehe, dass ich nicht liefere, was ich verspreche. Es gibt einfach zu viele Artikel in zu vielen unterschiedlichen Ausformungen.
CRN: Sollten Händler also komplett darauf verzichten, bei Amazon anzubieten?
Müller: Diesen Rat kann ich nicht geben, da es sich dabei um eine unternehmerische Entscheidung handelt. Man muss aber betonen, dass bei Amazon für Verkäufer eine hundertprozentige Rechtssicherheit nicht zu erreichen ist.
CRN: Sind Abmahnungen inzwischen also vor allem ein Thema von Plattformen wie Amazon?
Müller: In der Tat sind Abmahnungen heute eher ein Thema für die großen E-Commerce Plattformen und umsatzkräftige Onlinehändler. Bei den kleineren Anbietern sieht es dagegen eher gut aus. Zudem können Sie im eigenen Onlineshop nach einer entsprechenden Prüfung rechtssicher anbieten, was sich bei Plattformen so nicht garantieren lässt.