CRN: Was sind aktuell die häufigsten Gründe für Abmahnungen?
Müller: Das ist zum einen das Thema Grundpreisangaben, desweiteren Fehler bei der Widerrufsbelehrung, die fehlerhafte Kennzeichnung und Registrierung von Geräten nach dem Elektrogesetz, die Verwendung unsauberer Rechtstexte wie zum Beispiel AGB sowie die unerlaubte Werbung mit verbindlich vorgeschriebenen Prädikaten wie beispielsweise »CE-geprüft«.
CRN: Das Abmahnaufkommen ist also noch immer beträchtlich?
Müller: Es gibt heute weniger Abmahnwellen als früher, aber trotzdem noch einen starken, konstanten Fluss. Hin und wieder, wie etwa nach der letzten Neufassung des Widerrufsrechts, kommt es zu einem Anstieg der Abmahntätigkeit, bevor es danach wieder zum inzwischen üblichen Grundrauschen zurückgeht. Überhaupt ist das Widerrufsrecht ein gutes Beispiel dafür, wie der Gesetzgeber der aktuellen Entwicklung hinterherhinkt. Bisher war es so, dass jede Neufassung des Widerrufsrechts zum Zeitpunkt ihres Erscheinens schon wieder falsch war und auch die für diesen Herbst geplante Novelle ist im Prinzip bereits angreifbar. Zudem steht wegen europäischer Vorschriften 2013 eine erneute Neufassung des Widerrufsrechts an.