CRN: Wäre es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, der Gesetzgeber würde vor die Abmahnung eine Art »ersten Warnschuss« stellen?
Müller: Nicht unbedingt. Denn gäbe es einen solchen »Warnschuss«, würden wohl viele Händler bewusste Wettbewerbsverstöße begehen nach dem Motto »Einmal ist keinmal«. Das Rechtsinstrument der Abmahnung ist ja schon eine Art Warnschuss und damit besser als eine sofortige Klage. Zudem haben die Gerichte auch bei der geltenden Rechtslage mit der Festlegung des Streitswerts schon eine Lenkungsmöglichkeit und könnten damit im Prinzip den Abmahnwahn schnell stoppen.
CRN: Wer im Internet Handel betreibt, kommt also an einer gewissen permanenten Abmahngefahr nicht vorbei?
Müller: Ja, doch gilt das nicht für alle Marktteilnehmer gleichermaßen. Denn was wir erleben, ist ein Verdrängungswettbewerb, in dem sich Händler, die sich rechtlich beraten lassen, besser am Markt halten können als andere. Letztlich muss man hier offen sagen: Wer das Onlinegeschäft nur nebenbei betreibt und kein Geld für seine rechtliche Absicherung ausgeben will, sollte sich überlegen, ob er überhaupt im Internethandel tätig sein will.
Wollen Sie mehr erfahren über die wichtigsten Abmahngefahren und wie Sie sich dagegen schützen? Dann besuchen Sie den CRN Etail Summit 2011 am 27. Oktober in München und lassen Sie sich von Jan Lennart Müller über »Die gefährlichsten Rechtsfallen für Onlinehändler« informieren.