Interessant ist auch, dass Xing sich in Ziff. 7 zunächst von jeglicher Verantwortlichkeit für Inhalte, die von Nutzern eingestellt wurden, freistellt. Jedoch gilt genauso wie für andere »user generated content«-Anbieter, dass sie nach den Grundsätzen der Störerhaftung auch für fremde Inhalte verantwortlich sind, wenn sie von diesen Kenntnis haben. Von diesem Grundsatz scheint Xing im Ergebnis ebenfalls auszugehen, da der Nutzer in Ziff. 7.2 dazu aufgefordert wird, im Falle der Entdeckung einer gesetzes- oder vertragswidrigen Benutzung des Netzwerkes, eine entsprechende Meldung an das Support-Team zu senden.
Im Vergleich mit den aus dem US-Raum stammenden Plattformen, wie Facebook und Youtube, sind die Datenschutzbestimmungen von Xing insgesamt transparenter und nutzerfreundlicher. Wichtig ist zunächst, dass die Plattform laut Ziff. 1 in keinem Fall personenbezogene Daten zu Werbe- oder Marketingzwecken oder unbefugt zu anderen Zwecken an Dritte übermitteln wird. Im Hinblick auf die Erreichbarkeit des Profils und der darin enthaltenen Daten ist zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern zu unterscheiden. Mitglieder können bestimmte Angaben wie Name, beruflicher Status, Firma und Position uneingeschränkt einsehen. Außerdem kann der Nutzer freiwillige Angaben, etwa zu seiner Ausbildung, früheren Arbeitgebern oder privaten Interessen machen und ein Foto hochladen. Diese Angaben werden dann, soweit nicht anders gekennzeichnet, allen anderen Mitgliedern zugänglich gemacht.