Dabei ist der Trend zumindest laut dem Bundesamt durchaus erfreulich. Denn die abgegebenen Mengen je Einwohner sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Waren es zum Beispiel 2015 noch 7,6 Kilogramm, so konnte der Handel 2018 schon 9,3 Kilogramm pro Person einsammeln. Und dieser Wert könnte im Jahr 2019 nochmals deutlich höher ausfallen, wurden die Vorgaben doch zum 1. Mai des vergangenen Jahres nochmals ausgeweitet. Seit dem Stichtag müssen stationäre Händler mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern und Online-Händler mit einer Lagerfläche der gleichen Größe auch passive Geräte wie beispielsweise Steckerleisten oder Adapter zurücknehmen.
Trotz der im vergangenen Jahr bereits erfolgten Ausweitung der Vorgaben scheint für das Umweltbundesamt eine abermalige Überarbeitung jedoch unumgänglich. Um die europäische Vorgabe schnellstmöglich zu erreichen, schlägt die Behörde vor, die Rückgabe durch “ein verbrauchernahes Netz an Sammel- und Rücknahmestellen noch einfacher zu machen”. Hier sei die Verpflichtung zusätzlicher Einzelhändler in Abhängigkeit von deren Gesamtverkaufsfläche “denkbar”. Konkret wird das Umweltbundesamt an diesem Punkt noch nicht – die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hingegen schon. Sie fordert, dass beispielsweise auch Discounter wie Lidl und Aldi, die häufig Elektrogeräte als Aktionsware verkaufen, Geräte zurücknehmen müssen. “Die laschen Vorgaben für Handel und Industrie zur Sammlung von Elektroaltgeräten müssen dringend verschärft werden”, sagt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft. Sie würden bislang viele Unternehmen aus der Verantwortung entlassen. Neben den Discoutern bringt die Deutsche Umwelthilfe den Vorschlag ins Spiel, allgemein Händler mit einer Verkaufsfläche ab 100 Quadratmetern in die Pflicht zu nehmen. Ein entsprechender Vorstoß dürfte jedoch auf massiven Widerstand seitens des Handels stoßen. Bereits 2016 gab der Deutsche Handelsverband HDE zu bedenken: “Die Rücknahme der Geräte und vor allem die fachgerechte Lagerung und Entsorgung hätten kleinere Betriebe überfordert.”
Dabei hat der Flächenhandel zuletzt keine schlechte Figur bei der Rücknahme von Altgeräten gemacht, wie ein ebenfalls von der Deutschen Umwelthilfe durchgeführter Test zeigt. So lief die Abgabe in einem Großteil der Filialen reibungslos, nur in wenigen Fällen verwiesen Mitarbeiter auf eine Verkaufsfläche unter 400 Quadratmetern oder waren selbst nicht ausreichend über die Regelungen informiert. Dem Online-Handel attestiert die DUH hingegen nur “wenige gute Beispiele”. Übergreifend fordert sie, ebenso wie das Umweltbundesamt, dass Händler verstärkt auf das Angebot hinweisen müssen. Laut der Verbraucherschutzorganisation gab es sowohl on- als auch offline nur in den wenigsten Filialen und Shops Hinweise auf die Möglichkeit und die Details der Geräterücknahme.