Home Appliances

Die Krux mit der Rücknahmepflicht

25. August 2020, 9:49 Uhr | Autor: Stefan Adelmann

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Potenzielle Belastung für den stationären Handel

Ohne Kritik dürfte eine weitere Verschärfung der Vorgaben aber kaum vonstattengehen. Bereits vor Veröffentlichung der aktuellen Ergebnisse des Umweltbundesamtes wurden Befürchtungen laut, dass vor allem der stationäre Fachhandel die Last der Rücknahmepflicht tragen muss. Immerhin ist bei Abgabe kein Beleg notwendig, im Web-Shop erworbene Geräte können also auch problemlos ihren Weg in die Filiale finden. Und je höher die Online-Händler die Hürden für die Kunden legen, umso eher fällt die Wahl voraussichtlich auf das Geschäft um die Ecke.

Sollte der Gesetzgeber tatsächlich auch kleinere Händler verpflichten, wie dies die Umwelthilfe fordert, entsteht eine weitere Belastung nach ohnehin bereits mehr als turbulenten Monaten. An eine Überarbeitung der Regelung wird jedoch kein Weg vorbeiführen. Denn auch wenn Deutschland 2018 das Ziel zwar nur knapp verfehlte, liegt die vorgegebene Quote für 2019 bereits deutlich höher: bei 65 Prozent. “Und davon ist Deutschland meilenweit entfernt”, erklärte Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes, kürzlich gegenüber der “Rheinischen Post”.


  1. Die Krux mit der Rücknahmepflicht
  2. Abgegebene Menge je Einwohner steigt
  3. Potenzielle Belastung für den stationären Handel

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu gfu-Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik mbH

Weitere Artikel zu Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BMU

Matchmaker+